ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Inhaltsübersicht

  1. Anwendbarkeit
  2. Angebot und Abschluss von Verträgen
  3. Preise
  4. Lieferung
  5. Bedruckte Produkte (Sonderanfertigungen)
  6. Bezahlung
  7. Konformität
  8. Eigentumsvorbehalt
  9. Beanstandungen
  10. Höhere Gewalt
  11. Haftung
  12. Rechte an geistigem Eigentum
  13. Rückruf
  14. Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
  15. Kommunikation
  16. Aussetzung und Kündigung
  17. Anwendbares Recht und Streitigkeiten

 

  1. Anwendbarkeit
    1. Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Kostenvoranschläge und Vertrags(entwürfe) zwischen STICKERCASE INTERNATIONAL BV, eingetragen bei der Handelskammer unter der Nummer 27373465, die in diesem Zusammenhang unter dem Namen STICKERCASE (Teil von STICKERCASE International BV) (STICKERCASE") und seine(n) Geschäftskunden (Kunde") im Rahmen der Bereitstellung von Produkten und Dienstleistungen (Produkte") durch STICKERCASE, in denen diese allgemeinen Geschäftsbedingungen für anwendbar erklärt werden.

  2. Angebot und Abschluss von Verträgen
    1. Alle Angebote von STICKERCASE sind freibleibend und vorbehaltlich offensichtlicher Rechtschreib- und Tippfehler. Angebote erlöschen in jedem Fall 30 Tage nach dem Datum, an dem STICKERCASE diese Angebote und/oder Kostenvoranschläge an den Kunden geschickt hat.
    2. Der Kunde bürgt für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm oder in seinem Namen an den Kunden gemachten Angebote. Die Daten, Anforderungen und Spezifikationen, auf deren Grundlage STICKERCASE sein Angebot erstellt, müssen korrekt und vollständig sein. 
    3. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn ein Angebot und/oder eine Auftragsbestätigung, die vom Kunden unterzeichnet wurde, rechtzeitig per Post, Fax oder E-Mail bei STICKERCASE eingegangen ist. Eine E-Mail des Kunden, in der er seine Zustimmung zu einem bestimmten Angebot oder einer Auftragsbestätigung erklärt, wird als gleichwertig angesehen. 
    4. Ergänzungen und Änderungen des Vertrags können nur schriftlich vorgenommen werden.

  3. Preise
    1. Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich alle angegebenen Preise ohne Mehrwertsteuer.
    2. Die von STICKERCASE angegebenen Preise basieren auf der Art, Anzahl, Größe und Ausführung der zu liefernden Produkte, wie sie in den Preisliste(n) und/oder auf der Website von STICKERCASE (www.stickercase.nl) aufgeführt sind. Diese Preise können Änderungen unterliegen und sind daher nicht verbindlich, bis eine Bestellung vom Kunden bestätigt wurde. 
    3. STICKERCASE hat das Recht, die vereinbarten Preise vor der Lieferung im Falle von Preiserhöhungen von Selbstkostenfaktoren wie Wechselkursschwankungen, Rohstoffen, Frachtkosten, Lohnkosten oder im Falle von staatlichen Maßnahmen zu ändern, wenn diese Erhöhungen oder Maßnahmen nach dem Zeitpunkt des Zustandekommens des Vertrags, aber vor dem Zeitpunkt der Lieferung eingetreten sind. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag aufzulösen, vorbehaltlich einer Entschädigung für die tatsächlich entstandenen Kosten durch STICKERCASE bereits entstandenen Kosten für den Auftrag.

  4. Lieferung
    1. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Werk (EXW) Tilburg, Soest oder Groningen. Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, verstehen sich alle angegebenen Preise ausschließlich der Lieferkosten.
    2. Der Käufer ist verpflichtet, die Produkte zu dem Zeitpunkt abzunehmen, an dem sie ihm vom Verkäufer tatsächlich übergeben werden. 
    3. Kunden können Bestellungen nicht stornieren.
    4. Sollte der Kunde die Annahme der Produkte verweigern oder bei der Bereitstellung von Informationen, Anweisungen oder bei anderen erforderlichen Mitwirkungen zur Annahme der Produkte nachlässig sein, ist STICKERCASE berechtigt, auf Kosten und Risiko des Kunden alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Dazu gehören beispielsweise die Lagerung der Produkte bei Dritten. Dies geschieht unbeschadet der Rechte von STICKERCASE auf Erfüllung des Vertrages oder dessen Auflösung, einschließlich etwaiger Schadensersatzansprüche. 
    5. Die von STICKERCASE angegebenen Lieferzeiten und Fristen sind als Best-Effort-Verpflichtungen zu verstehen und gelten nicht als verbindliche Fristen, es sei denn, es wurde ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart. Im Falle einer Nichteinhaltung der vereinbarten Frist wird STICKERCASE zunächst in Verzug gesetzt und erhält eine angemessene Frist zur Erfüllung seiner Verpflichtungen. Der Kunde ist nur dann berechtigt, den Vertrag aufzulösen, wenn noch keine Produkte geliefert wurden. 
    6. Wenn eine Anzahlung vereinbart wurde, beginnen die Lieferfristen erst nach Erhalt der Anzahlung durch den Kunden zu laufen (oder werden entsprechend verlängert). 
    7. STICKERCASE ist berechtigt, Aufträge teilweise auszuführen. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, die jeweiligen Teillieferungen abzunehmen, und STICKERCASE ist berechtigt, jeden Teil separat in Rechnung zu stellen. 
    8. STICKERCASE ist berechtigt, die Kosten für eine eventuelle Verpackung gesondert in Rechnung zu stellen. Die Verpackung wird nicht zurückgenommen. Sollte STICKERCASE unerwartet aufgrund von Gesetzen oder Vorschriften dazu verpflichtet sein, gehen die Kosten für die Rücknahme oder Verarbeitung dieser Verpackungen zu Lasten des Kunden.
    9. Bei Großbestellungen sind geringe Schwankungen in der tatsächlich gelieferten Menge möglich. STICKERCASE ist berechtigt, bis zu 5% mehr oder weniger als die in der Bestellung angegebene Menge zu liefern und diese entsprechend in Rechnung zu stellen oder gutzuschreiben.

  5. Gedruckte Produkte (Sonderanfertigungen)
    1. Wenn STICKERCASE einen Auftrag erhält, der sich auf Produkte bezieht, die ganz oder teilweise zugunsten des Kunden oder seines Kunden gedruckt werden sollen, ist der Kunde verpflichtet, (möglichst digital) direkt reproduzierbare Logos/Daten/Materialien/Designs von guter Qualität zu liefern.
    2. Die Lieferung eines künstlerischen Abdrucks zur Genehmigung vor der Herstellung von maßgeschneiderten Produkten durch STICKERCASE ist nur zulässig, wenn dies ausdrücklich Teil der schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien ist. Sollte der Käufer nicht innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt des Abdrucks seine schriftliche Zustimmung erteilen, wird dies als Genehmigung betrachtet. 
    3. Geringfügige Abweichungen des endgültigen Produkts im Vergleich zu dem im Voraus gezeigten künstlerischen Abdruck, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Farbschattierungen, Logos und/oder Abmessungen, stellen keinen Mangel seitens STICKERCASE dar.  
    4. Eine Rückgabe von Druckerzeugnissen ist nach Auflösung des Vertrags ausgeschlossen.

  6. Zahlung
    1. Sofern nicht anders vereinbart, beträgt das Zahlungsziel für alle Rechnungen von STICKERCASE 30 Tage. Diese Frist ist verbindlich und muss strikt eingehalten werden. 
    2. STICKERCASE ist berechtigt, vor der Lieferung von Standardprodukten oder vor dem Beginn der Produktion von Sonderanfertigungen vom Kunden eine Vorauszahlung von mindestens 50% des Lieferwertes zu verlangen. Diese Zahlung muss innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung und der dazugehörigen Rechnung erfolgen, es sei denn STICKERCASE und der Kunde haben ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.
    3. Sofern zwischen den Parteien eine Anzahlung vereinbart wurde, wird STICKERCASE mit der Produktion des Auftrags erst nach dem Erhalt der vereinbarten Anzahlung beginnen. 
    4. Im Falle eines Zahlungsverzugs ist der Kunde automatisch in Verzug, ohne dass es einer gesonderten Mahnung bedarf. Ab diesem Zeitpunkt ist der Kunde verpflichtet, die gesetzlichen Handelszinsen auf den ausstehenden Betrag zu zahlen. Diese Zinsen erhöhen sich um Strafzinsen in Höhe von 2 % und umfassen zusätzlich die tatsächlichen außergerichtlichen und gerichtlichen Inkassokosten, die STICKERCASE entstanden sind, mindestens jedoch 15 % des geschuldeten Gesamtbetrags. 
    5. Der Kunde ist nicht berechtigt, etwaige Gegenforderungen mit den von ihm geschuldeten Beträgen zu verrechnen. 
    6. Erhebt der Kunde nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum schriftlich Einspruch gegen den Rechnungsbetrag, wird angenommen, dass er diesen Betrag akzeptiert hat.

  7. Konformität
    1. Die gelieferten Produkte haben die Eigenschaften, die der Kunde bei normalem Gebrauch erwarten kann.
    2. Es ist zu beachten, dass die gelieferten Produkte in Bezug auf Gewicht, Größe, Farbe, Konzentration, Zusammensetzung und/oder spezifisches Gewicht bis zu 5 % von den vereinbarten Spezifikationen abweichen können. 
    3. Die Angaben auf der Website, in Katalogen und in anderem Werbe- oder Verkaufsförderungsmaterial von STICKERCASE sind indikativ. STICKERCASE kann nicht garantieren, dass diese Informationen, einschließlich der Bilder, Spezifikationen, Produktbeschreibungen und Preise, zu jedem Zeitpunkt korrekt und vollständig sind. 
    4. Die Muster und Modelle werden nur als Beispiel zur Verfügung gestellt.
    5. Angebote von STICKERCASE bezüglich seiner Produkte stellen keine verbindlichen Zusagen dar und der Kunde kann aus diesen Angeboten keine Rechte ableiten.

  8. Eigentumsvorbehalt
    1. Solange der Kunde nicht den gesamten vereinbarten Betrag bezahlt hat, bleiben alle gelieferten Waren Eigentum von STICKERCASE.
    2. Solange das Eigentum an den gelieferten Produkten nicht auf den Kunden übergegangen ist, darf der Kunde die Produkte nicht verpfänden oder mit einem anderen Recht belasten.
    3. Der Kunde verpflichtet sich, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte mit der gebotenen Sorgfalt zu behandeln und diese als Eigentum von STICKERCASE kenntlich zu machen. Zudem ist der Kunde verpflichtet, diese Produkte gegen Feuer- und Wasserschäden sowie Diebstahl zu versichern. Im Schadensfall werden etwaige Ansprüche des Kunden aus diesen Versicherungen auf erstes Anfordern an STICKERCASE abgetreten. 
    4. Sollte der Kunde seinen Verpflichtungen gegenüber STICKERCASE nicht nachkommen oder sollte STICKERCASE Grund zur Annahme haben, dass der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nachkommen wird, ist STICKERCASE berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte zurückzufordern, unbeschadet seines Rechts auf weitere Schadensersatzansprüche. Der Kunde ist verpflichtet, in dieser Hinsicht umfassend zu kooperieren.

  9. Reklamationen
    1. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Produkte sofort bei Erhalt auf Menge, Mängel und sichtbare Fehler zu überprüfen. Festgestellte Mängel sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich und mit einer Begründung an STICKERCASE zu melden. Versteckte Mängel müssen innerhalb von zwei Wochen nach ihrer Entdeckung, jedoch in jedem Fall innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Kunde sie vernünftigerweise hätte entdecken müssen, angezeigt werden. 
    2. Die nicht rechtzeitige Beanstandung (gemäß Absatz 1) hat das Erlöschen aller diesbezüglichen Ansprüche des Kunden zur Folge.
    3. Nach Einreichung einer Reklamation ist der Kunde verpflichtet, STICKERCASE die erforderliche Unterstützung zu bieten, um die Beschwerde sachgerecht zu untersuchen. 
    4. Stellt STICKERCASE fest, dass ein Mangel oder eine Fehlmenge vorliegt, und wurde dieser Mangel rechtzeitig gemeldet, so ist STICKERCASE nach eigenem Ermessen verpflichtet, die mangelhaften Produkte zu ersetzen oder zu reparieren, fehlende Produkte zu liefern oder den für den mangelhaften Artikel gezahlten Betrag gutzuschreiben und zurückzuerstatten. Im Falle einer Rückerstattung des Kaufpreises müssen die mangelhaften Produkte zuvor vom Kunden an STICKERCASE zurückgesendet werden. 
    5. Der Kunde kann in keinem Fall Ansprüche gegenüber STICKERCASE bezüglich sichtbarer Mängel geltend machen, wenn die Produkte nach der Lieferung ganz oder teilweise genutzt oder verarbeitet wurden.

  10. Höhere Gewalt
    1. STICKERCASE ist von der Haftung für Schadensersatz befreit, wenn er aufgrund höherer Gewalt an der Erfüllung seiner Verpflichtungen scheitert. Solange die Erfüllung nicht dauerhaft unmöglich ist, werden die Verpflichtungen von STICKERCASE vorübergehend ausgesetzt. Dauert die höhere Gewalt länger als drei Monate, haben sowohl STICKERCASE als auch der Kunde das Recht, den Vertrag zu kündigen, ohne dass eine der Parteien Anspruch auf Schadensersatz hat. 
    2. Wenn STICKERCASE beim Auftreten von höherer Gewalt auf Seiten von STICKERCASE und/oder auf Seiten des Abnehmers seine Verpflichtungen bereits teilweise erfüllt hat oder nur teilweise erfüllen kann, ist der Abnehmer verpflichtet, den bereits erfüllten Teil bzw. den ausführbaren Teil abzunehmen und die dafür zu stellende Rechnung zu bezahlen, als handele es sich um einen separaten Vertrag.
    3. Höhere Gewalt umfasst alle Umstände, unter denen die Erfüllung des Vertrages nicht mehr vernünftigerweise erwartet werden kann. Dazu zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich: vollständiger oder teilweiser Ausfall von Lieferanten, Unterlieferanten oder Transporteuren, Verzögerungen bei Dritten, die für die Vertragserfüllung verantwortlich sind, sowie restriktive behördliche Maßnahmen (z. B. fehlende Genehmigungen), Unterbrechungen der Energieversorgung, Ausfälle öffentlicher Versorgungsunternehmen, und alle Umstände, die STICKERCASE vernünftigerweise nicht vorhersehen konnte und auf die STICKERCASE keinen Einfluss hat.

  11. Haftung
    1. Sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt, ist die Haftung von STICKERCASE aufgrund eines ihr zurechenbaren Versäumnisses auf maximal den Betrag des vereinbarten Kaufpreises ohne Mehrwertsteuer beschränkt.
    2. STICKERCASE haftet niemals für Folgeschäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Geschäftsschäden, Schäden an Dritten, Schäden aufgrund von Geschäftsstagnation und/oder Gewinn- und Umsatzverlusten des Kunden.
    3. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht in Fällen, in denen der Schaden die Folge von Vorsatz oder bewusster Fahrlässigkeit von oder zurückzuführen ist auf STICKERCASE oder der ihm unterstellten Geschäftsleitung.

  12. Rechte an geistigem Eigentum
    1. Das geistige Eigentum und das Urheberrecht an Produkten, Software, Zeichnungen, Spezifikationen, Know-how und anderen Informationen (im weitesten Sinne des Wortes), die von oder im Namen von STICKERCASE sind und/oder wurden bereitgestellt von oder im Namen von STICKERCASE.
    2. Der Kunde ist nicht berechtigt, Produkte, Software, Zeichnungen, Spezifikationen, Know-how oder sonstige Informationen von STICKERCASE ohne vorherige schriftliche Zustimmung zu kopieren und/oder zu verbreiten. Alle Informationen und Know-how, die STICKERCASE vom Kunden erhält, sind streng vertraulich zu behandeln. Der Kunde darf diese Informationen und dieses Know-how ohne vorherige schriftliche Genehmigung nicht an Dritte weitergeben oder für eigene Aufträge nutzen. 
    3. Der Kunde darf STICKERCASE-Produkte, Muster, Zeichnungen, Software, Logos, Werkzeuge oder Ähnliches (auch wenn diese in Zusammenarbeit mit oder auf Rechnung des Kunden erstellt wurden) nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung von STICKERCASE verwenden. 
    4. Probedrucke, Künstlerabdrücke, Negative, Muster, Schablonen, Werkzeuge und ähnliche Materialien, die von STICKERCASE hergestellt werden, bleiben auch bei Auftragsfertigung im Eigentum von STICKERCASE, unabhängig davon, ob die Kosten dem Kunden in Rechnung gestellt werden. 
    5. Sollten im Rahmen der Vertragserfüllung geistige Eigentumsrechte entstehen, stehen diese Rechte STICKERCASE zu. Der Kunde verpflichtet sich, diese Rechte auf erste Aufforderung an STICKERCASE zu übertragen. 
    6. Der Kunde stellt STICKERCASE von allen Ansprüchen Dritter, einschließlich der Kunden des Kunden, frei, die aufgrund der Verletzung von geistigen Eigentumsrechten im Zusammenhang mit der Herstellung oder Lieferung von Produkten nach den Spezifikationen des Kunden entstehen. Diese Entschädigung gilt auch für Änderungen, die STICKERCASE auf Anweisung des Kunden an bestehenden Waren vornimmt. 
    7. STICKERCASE ist berechtigt, speziell für den Kunden angefertigte Produkte, unabhängig davon, ob sie den Spezifikationen des Kunden entsprechen oder nicht, in gedruckter Form oder auf Messen zu präsentieren und als Muster zur Demonstration seiner Fähigkeiten zur Verfügung zu stellen. 
    8. Bei jedem schuldhaften Verstoß des Kunden gegen die Bestimmungen dieses Artikels ist der Kunde verpflichtet, STICKERCASE eine sofort fällige Vertragsstrafe in Höhe von 10.000 € zu zahlen, unbeschadet des Rechts von STICKERCASE, weiteren Schadenersatz zu fordern.

  13. Rückruf
    1. Der Kunde verpflichtet sich, STICKERCASE bei der Durchführung von Rückrufen vollumfänglich zu unterstützen, falls STICKERCASE beschließt, verkaufte Produkte vom Markt zu nehmen oder Warnungen an Kunden oder Endverbraucher zu kommunizieren. 
    2. Auf erste Aufforderung ist der Kunde verpflichtet, die betroffenen Produkte an STICKERCASE zurückzugeben, sofern STICKERCASE im Rahmen des Rückrufs dies verlangt. 
    3. Der Kunde hat sicherzustellen, dass er STICKERCASE rechtzeitig alle erforderlichen Informationen zur Verfügung stellt, um eine zeitnahe Benachrichtigung der Kunden oder Endverbraucher über den Rückruf zu ermöglichen. 
    4. Der Kunde organisiert seinen Geschäftsbetrieb so, dass er in der Lage ist, die in den vorstehenden Absätzen genannten Informationen bereitzustellen. Zu diesem Zweck gelten die Bestimmungen der Richtlinie 2001/95/EG im Bereich der allgemeinen Produktsicherheit als Ausgangspunkt.

  14. Änderungen an den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
    1. STICKERCASE behält sich das Recht vor, die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern, ohne den Kunden im Voraus darüber informieren zu müssen. 
    2. Der Kunde erkennt an, dass die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach ordnungsgemäßer Mitteilung durch STICKERCASE für alle von ihm aufgegebenen Bestellungen verbindlich sind. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, sich regelmäßig über etwaige Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu informieren.

  15. Kommunikation
    1. Sofern in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich anders geregelt, sind alle Mitteilungen, die im Zusammenhang mit diesen Bedingungen oder einer daraus resultierenden Vereinbarung an STICKERCASE gerichtet werden, nur gültig, wenn sie schriftlich erfolgen. Die Mitteilungen müssen entweder per Brief oder per E-Mail an folgende Adresse gesendet werden: SUITSUIT INTERNATIONAL BV, z. Hd. STICKERCASE, Nieuwegracht 8-01 , NL-3763 LB in Soest, die Niederlande, oder per E-Mail an: info@stickercase.nl.

  16. Aussetzung und Auflösung
    1. Wenn der Kunde eine seiner Verpflichtungen gegenüber STICKERCASE nicht erfüllt oder STICKERCASE begründete Zweifel daran hat, dass der Kunde seinen Verpflichtungen nachkommen wird, und der Kunde nicht in der Lage ist, auf erste Aufforderung von STICKERCASE angemessene Sicherheit für die Erfüllung seiner Verpflichtungen zu leisten, hat STICKERCASE das Recht, die (weitere) Erfüllung des/der mit dem Kunden geschlossenen Vertrags/Verträge auszusetzen oder den/die Vertrag/Verträge ganz oder teilweise aufzulösen. 
    2. Die in Absatz 1 genannten Rechte und Befugnisse stehen STICKERCASE auch in den folgenden Fällen zu: wenn der Kunde seine Gesellschaftsform ändert, die Kontrolle innerhalb des Unternehmens des Kunden wechselt, die Waren des Kunden beschlagnahmt werden, der Kunde einen Zahlungsaufschub beantragt oder für insolvent erklärt wird oder anderweitig die freie Verfügung über sein Vermögen verliert, der Kunde in Liquidation geht, stirbt oder, wenn der Kunde ein Unternehmen ist, wenn es aufgelöst wird.

  17. Anwendbares Recht und Streitigkeiten
    1. Alle Vereinbarungen zwischen STICKERCASE und dem Kunden unterliegen dem niederländischen Recht. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufvertrags (UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf) wird ausdrücklich ausgeschlossen.
    2. Alle Streitigkeiten werden von dem zuständigen Gericht in den Niederlanden entschieden.

 

 

Soest, September 2024